Schluss mit dem Sonderstatus: E-Scooter müssen sich jetzt an Fahrrad-Gesetze halten!

Lange galten sie als Sondereinheit, doch die Ära des E-Scooter-Sonderstatus im Verkehr nähert sich dem Ende. Mit den geplanten neuen Verkehrsregeln, die eine weitgehende Gleichstellung mit Fahrrädern vorsehen, soll das Miteinander im Straßenverkehr sicherer und klarer geregelt werden. Was für Radfahrer schon lange gilt, wird nun auch für E-Scooter-Fahrer zur verbindlichen Pflicht.

Die Anpassungen haben weitreichende Konsequenzen für die Nutzung und sollen vor allem eines schaffen: mehr Klarheit und weniger Chaos auf Radwegen und Straßen.

 

Die wichtigsten Änderungen: E-Scooter werden zu „Fahrrädern auf Rädern“

 

Die geplante Reform der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) sieht vor, dass sich E-Scooter-Fahrer stärker an den Regeln für Radfahrer orientieren müssen. Das bedeutet unter anderem:

Grünpfeil-Nutzung: Künftig dürfen E-Scooter an roten Ampeln, die mit einem Grünpfeil für Radfahrer versehen sind, rechts abbiegen – selbstverständlich unter Beachtung des Querverkehrs.

Beschilderung: Verkehrszeichen, die bisher nur für den Radverkehr galten (z.B. "Radfahrer frei"), sollen nun auch für E-Scooter gelten.

Fahren nebeneinander: Wie Radfahrer dürfen E-Scooter künftig nebeneinander fahren, solange der Verkehr dadurch nicht behindert wird.

Blinker-Pflicht: Für neu zugelassene E-Scooter ist ab 2027 eine verpflichtende Ausstattung mit Blinkern geplant, um das Abbiegen sicherer zu machen.

Diese Gleichstellung soll zur Reduzierung von Konflikten und Missverständnissen beitragen und die E-Scooter endgültig als festen Bestandteil des Regelverkehrs etablieren.

 

Bußgelder steigen: Wer sich nicht anpasst, zahlt drauf!

 

Mit der Angleichung der Regeln steigen auch die Konsequenzen für Fehlverhalten. Die neuen Bußgelder sollen eine klare abschreckende Wirkung haben und sind zum Teil deutlich höher als bisher, vor allem bei gefährlichen oder verbotenen Manövern.

Verstoß Bußgeld (aktuell/geplant, Beispiele) Anmerkung
Fahren auf dem Gehweg 25 € (aktuell oft 15 - 30 €) Gehwege bleiben tabu! Bei Behinderung/Gefährdung steigt das Bußgeld.
Slalomfahren/riskante Manöver 35 € Ahndung von unsicherer Fahrweise, die andere gefährdet.
Fahren ohne Versicherungskennzeichen 40 € Obligatorische Versicherung ist Pflicht.
Fahren ohne Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) 70 € Tuning oder nicht zugelassene Modelle sind verboten.
Zu zweit auf dem E-Scooter 10 € E-Scooter sind nur für eine Person zugelassen.
Rotlichtverstoß Ab 60 € bis zu 180 € Analog zu den Fahrradregeln, mit möglichen Punkten in Flensburg bei schwerem Verstoß.
Handynutzung während der Fahrt Ab 100 € und 1 Punkt Wie bei allen Kraftfahrzeugen ist die Nutzung des Handys verboten.

Achtung Alkohol: Für E-Scooter-Fahrer gelten weiterhin die strengen Promillegrenzen für Kraftfahrzeuge (Pkw, Motorrad). Ab 0,5 Promille droht ein Bußgeld von 500 €, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat.

Die neuen Regeln fordern von E-Scooter-Fahrern eine klare Umstellung und höhere Verantwortung. Wer sich nicht an die Gleichstellung mit dem Fahrrad anpasst, muss künftig mit schmerzhaften Geldbußen rechnen. Es gilt: Der E-Scooter ist ein Fahrzeug im Straßenverkehr und muss sich auch so verhalten.

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