Lipödem: Liposuktion wird Kassenleistung

Die Liposuktion (Fettabsaugung) bei Lipödem wird voraussichtlich ab 2026 eine reguläre Kassenleistung der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) in Deutschland sein, und zwar für alle Stadien der Erkrankung.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dies beschlossen. Zuvor war die Kostenübernahme oft auf das Stadium III und befristete Ausnahmeregelungen beschränkt.
Wichtige Punkte und Voraussetzungen:
Geltungsbereich: Die Liposuktion wird für alle Stadien des Lipödems (Stadium I, II und III) als Kassenleistung anerkannt.
Voraussetzungen für Patientinnen:
Konservative Therapie: Vor dem Eingriff muss in der Regel über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten eine konservative Therapie (z.B. Kompressions- und Bewegungstherapie) kontinuierlich durchgeführt worden sein, ohne dass eine ausreichende Linderung der Beschwerden eingetreten ist.
Gewichtsstabilität: Das Körpergewicht muss in den sechs Monaten vor der Behandlung stabil gehalten werden.
BMI-Grenzwerte: Bei einem Body-Mass-Index (BMI) zwischen 32 kg/m² und 35 kg/m² gibt es zusätzliche Kriterien (Waist-to-Height-Ratio). Bei einem BMI über 35 kg/m² muss zunächst eine Adipositas-Behandlung erfolgen. Bei einem BMI über 40 kg/m² wird die Liposuktion nicht empfohlen.
Qualitätssicherung: Es gibt genaue Vorgaben zur Qualifikation der diagnostizierenden und operierenden Ärzte sowie zur Operationsplanung und postoperativen Nachsorge.
Inkrafttreten: Der Beschluss tritt in Kraft, nachdem er vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft und im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Danach hat der Bewertungsausschuss sechs Monate Zeit, die Abrechnungsziffern anzupassen, weshalb die Abrechenbarkeit voraussichtlich ab dem 1. Januar 2026 erwartet wird.
Dieser Beschluss gilt als wichtiger Meilenstein für die Frauengesundheit in Deutschland, da er vielen Betroffenen den Zugang zu einer medizinisch notwendigen Behandlung erleichtern soll.
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