GEZ-Gebühren: Wer zahlt, wer ist befreit? Die Fakten, die Sie kennen müssen

Der Begriff "GEZ-Gebühren" ist umgangssprachlich immer noch weit verbreitet, obwohl die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) im Jahr 2013 durch den "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" abgelöst wurde. Seitdem gilt in Deutschland der Rundfunkbeitrag. Das Prinzip hat sich grundlegend geändert: Es zählt nicht mehr, welche Geräte man besitzt, sondern ob man eine Wohnung hat.

Das Grundprinzip: Eine Wohnung, ein Beitrag

Jede volljährige Person in Deutschland muss grundsätzlich den Rundfunkbeitrag bezahlen. Das zentrale Prinzip lautet: Pro Wohnung wird ein Beitrag fällig. Es ist unerheblich, wie viele Personen in der Wohnung leben oder ob ein Radio oder Fernseher vorhanden ist. Der Betrag von derzeit 18,36 Euro pro Monat wird pro Haushalt einmal erhoben. Eine Person aus dem Haushalt ist für die Zahlung verantwortlich.

Wer ist von der Zahlung befreit?

Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist nur unter bestimmten, klar definierten Voraussetzungen möglich. Die häufigsten Gründe für eine Befreiung sind:

Sozialer Härtefall: Personen, die bestimmte staatliche Sozialleistungen beziehen, können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Dazu gehören:

Arbeitslosengeld II (Bürgergeld)

Sozialhilfe

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Wohnungslose Personen

Personen, die Leistungen im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten und nicht bei den Eltern wohnen.

Besondere gesundheitliche Gründe: Menschen mit bestimmten Behinderungen können sich ebenfalls befreien lassen. Voraussetzung dafür ist ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "RF". Dieses Merkzeichen steht für "Rundfunkbeitrag-frei" und wird Personen mit besonderen gesundheitlichen Einschränkungen zugesprochen, die sie an der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen hindern.

Wichtige Ausnahmen und Sonderfälle

Studenten und Wohngemeinschaften (WGs): In einer WG muss nur eine Person den Beitrag bezahlen. Die anderen Mitbewohner sind von der Zahlung befreit, vorausgesetzt, der Name des Zahlenden ist beim Beitragsservice registriert. Studierende, die BAföG erhalten und nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, können sich ebenfalls befreien lassen.

Nebenwohnungen: Wer mehrere Wohnungen hat (z. B. einen Haupt- und einen Zweitwohnsitz), muss nur für die Hauptwohnung bezahlen. Für die Nebenwohnung kann ein Antrag auf Befreiung gestellt werden.

Geflüchtete: Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, sind beitragsfrei.

Wie beantrage ich die Befreiung?

Die Befreiung muss aktiv beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice beantragt werden. Es ist nicht ausreichend, dass die Voraussetzungen erfüllt sind. Dem Antrag muss ein Nachweis über die Berechtigung beigefügt werden, zum Beispiel der aktuelle Bescheid über den Bezug von Sozialleistungen oder eine Kopie des Schwerbehindertenausweises.

Fazit:

Der Rundfunkbeitrag ist eine solidarische Abgabe, die unabhängig von der Nutzung der Angebote von jedem Haushalt gezahlt werden muss. Die Befreiung ist an strenge soziale oder gesundheitliche Kriterien geknüpft. Wer unsicher ist, ob eine Befreiung infrage kommt, sollte sich beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice informieren.

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