Der Kannibale von Rotenburg: Erneuter Antrag auf vorzeitige Haftentlassung schockiert Deutschland

Die Tat: Ein grausamer Pakt
Der Fall Armin Meiwes, bekannt als der „Kannibale von Rotenburg“, schockierte im Jahr 2001 ganz Deutschland. Über ein Internetforum suchte der damals 40-Jährige nach einem Mann, der bereit war, sich töten und verspeisen zu lassen. Er fand Bernd Jürgen Brandes, einen 43-jährigen Ingenieur aus Berlin, der dem bizarren Pakt freiwillig zustimmte.
In Meiwes' Haus in Rotenburg an der Fulda wurde die grauenvolle Tat vollzogen. Meiwes tötete Brandes, zerlegte dessen Leiche und verspeiste Teile davon. Die gesamte Tat wurde von Meiwes mit einer Videokamera dokumentiert. Im Jahr 2006 wurde er wegen Mordes und Störung der Totenruhe zu lebenslanger Haft verurteilt.
Erneuter Antrag und die Ablehnung
Nach 15 Jahren Haftstrafe, die er seit 2006 im Kasseler Gefängnis verbüßt, hat Armin Meiwes wiederholt einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung gestellt. Diese Anträge wurden bisher alle abgelehnt, zuletzt 2025. Die zuständige Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Kassel begründete die Entscheidung mit einer fehlenden „günstigen Legal- und Sozialprognose“. Die Gutachter sehen demnach keine ausreichenden Anzeichen dafür, dass von Meiwes keine Gefahr mehr für die Öffentlichkeit ausgeht.
Sein Anwalt kritisierte die Justizvollzugsanstalt, die in den vergangenen Jahren nichts unternommen habe, um seinen Mandanten auf eine mögliche Freiheit vorzubereiten. Dennoch bleibt Meiwes bis auf Weiteres in Haft. Der Fall sorgt weiterhin für Aufsehen, da er die Frage aufwirft, wann und unter welchen Umständen ein Mensch, der eine so grausame Tat begangen hat, wieder in die Gesellschaft entlassen werden kann.
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