Illegale Autorennen werden härter bestraft

Illegale Autorennen werden in Deutschland tatsächlich härter bestraft.
Diese Verschärfung der Gesetzeslage ist eine direkte Reaktion auf die zunehmende Anzahl schwerer Unfälle mit teils tödlichem Ausgang, die durch solche Rennen verursacht wurden und unbeteiligte Dritte in Lebensgefahr brachten.
Die wesentlichen Änderungen und Gründe dafür sind:
Heraufstufung zur Straftat (seit 2017):
Vor dem 13. Oktober 2017 galten illegale Autorennen in der Regel lediglich als Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern und Fahrverboten geahndet wurden.
Mit der Einführung des neuen § 315d Strafgesetzbuch (StGB) "Verbotene Kraftfahrzeugrennen" wurden sie zu einem eigenständigen Straftatbestand. Dies war ein wesentlicher Schritt, um die Ernsthaftigkeit dieser Taten zu unterstreichen und härtere Sanktionen zu ermöglichen.
Der Gesetzgeber wollte damit ein klares Signal setzen, dass die Raserszene nicht toleriert wird und das erhebliche Gefährdungspotenzial für Leib und Leben von Verkehrsteilnehmern angemessen bestraft wird.
Erweiterung des Tatbestands:
Nicht nur die Teilnahme oder das Ausrichten eines Rennens ist strafbar. Auch das sogenannte "Alleinrasen" kann seitdem als Straftat gewertet werden, wenn sich ein Kraftfahrzeugführer "mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen" (§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB). Dies erfasst also auch Fahrer, die ohne direkte "Gegner" ein Rennen gegen sich selbst simulieren.
Bereits der Versuch, ein solches Rennen zu veranstalten, ist strafbar.
Deutlich höhere Strafen:
Für die reine Teilnahme, das Ausrichten oder das Alleinrasen drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren.
Wenn durch das illegale Rennen Menschen gefährdet werden, steigt die Strafe auf bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.
Verursacht der Täter durch die Tat den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen, beträgt die Freiheitsstrafe ein bis zu zehn Jahren. In minder schweren Fällen sechs Monate bis zu fünf Jahren.
In extremen Fällen, insbesondere bei Todesfolge, kann sogar eine Verurteilung wegen Mordes in Betracht kommen, wenn eine bedingte Vorsatzannahme (Billigung des Todes) festgestellt wird. Hier droht dann eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Weitere Konsequenzen:
Führerscheinentzug: Die Fahrerlaubnis wird in der Regel entzogen, oft verbunden mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten, die sich in schweren Fällen auf Jahre verlängern kann, oder sogar einem dauerhaften Entzug.
Fahrzeugbeschlagnahme und -einziehung: Das Tatfahrzeug kann unmittelbar nach der Tat von der Polizei beschlagnahmt und später auch eingezogen werden. Das bedeutet, dass das Eigentum am Fahrzeug auf den Staat übergeht, selbst wenn es nicht dem Täter gehört. Dies dient sowohl der Bestrafung als auch der Prävention.
Punkte in Flensburg: Neben den strafrechtlichen Konsequenzen gibt es auch Punkte im Fahreignungsregister.
Zivilrechtliche Folgen: Bei verursachten Schäden oder Personenschäden greift oft kein Versicherungsschutz, da die Teilnahme an illegalen Rennen als grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz gewertet wird. Die Verursacher müssen dann selbst für die hohen Kosten aufkommen.
Die Verschärfung der Gesetze zielt darauf ab, die Abschreckungswirkung zu erhöhen und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, indem das rücksichtslose Verhalten der Raser konsequenter geahndet wird.
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