Sind Kampfhunde in Deutschland Maulkorbpflicht?

Von / 23. Februar 2026

Die Regelungen zur Maulkorbpflicht für Hunde in Deutschland sind nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern fallen in die Zuständigkeit der Bundesländer, Städte und Gemeinden. Der Begriff „Kampfhund“ ist dabei umgangssprachlich; rechtlich wird oft von „Listenhunden“ oder „gefährlichen Hunden“ gesprochen.

 

Deutschland: Maulkorbpflicht für Listenhunde

 

Kein bundesweites Gesetz: Es gibt kein einheitliches Bundesgesetz, das eine generelle Maulkorbpflicht für bestimmte Hunderassen vorschreibt. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland erheblich.

Regelungen der Bundesländer: In den meisten Bundesländern gelten Hunderassen wie der American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und Staffordshire Bullterrier als Listenhunde. Für diese Hunde besteht in vielen Bundesländern eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum.

Ausnahmen: In der Regel kann ein Hund von dieser Pflicht befreit werden, wenn er erfolgreich einen sogenannten Wesenstest absolviert hat, der seine Ungefährlichkeit belegt. Ohne diesen Test gilt die Pflicht jedoch oft.

Andere Hunderassen: Auch Hunde, die nicht auf einer Rasseliste stehen, können als gefährlich eingestuft werden, wenn sie beispielsweise wiederholt Menschen oder andere Tiere gebissen haben. In solchen Fällen kann die zuständige Behörde (Ordnungsamt) eine Maulkorb- und Leinenpflicht anordnen.

 

Allgemeine Maulkorbpflicht in Deutschland

 

Keine generelle Pflicht: Eine generelle Maulkorbpflicht für alle Hunde in der Öffentlichkeit gibt es in Deutschland nicht.

Lokale Vorschriften: Bestimmte Orte können eine Maulkorbpflicht für alle Hunde vorschreiben, unabhängig von der Rasse. Dazu gehören häufig:

Öffentliche Verkehrsmittel (z. B. Busse, Bahnen)

Öffentliche Gebäude (Ämter, Verwaltungen)

Stark frequentierte Orte wie Fußgängerzonen, Einkaufszentren oder bei öffentlichen Veranstaltungen

 

Maulkorbpflicht international

 

Unterschiedliche Regelungen: Auch im Ausland gibt es keine einheitliche Regelung zur Maulkorbpflicht. Die Gesetze können sich von Land zu Land und sogar innerhalb eines Landes stark unterscheiden.

Spezifische Rassen: Einige Länder haben ebenfalls Rassenlisten und verbieten bestimmten Hunden die Einreise oder verlangen spezielle Auflagen. Frankreich beispielsweise untersagt Hunden der "ersten Kategorie" (Kampfhundetypen) oft die Ein- und Durchreise.

Transport: In vielen Ländern und bei internationalen Transportunternehmen (z. B. Bahnen) ist das Tragen eines Maulkorbs für Hunde, die nicht in einer Transportbox reisen, oft vorgeschrieben.

Es ist immer ratsam, sich vor einer Reise mit Hund über die spezifischen lokalen Gesetze und die Bestimmungen des Transportunternehmens zu informieren.

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